Hinweise zum Außerordentlichen Gesamtkonvent

Hinweise zum Außerordentlichen Gesamtkonvent
Bitte meldet Euch mit dem Anmeldeformular bis zum  4. November für denGesamtkonvent an.  Es ist wichtig, dass mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend ist, damit wir beschlussfähig sind!
Kosten entstehen Euch für Verpflegung und Übernachtung. Die Fahrtkostenregelung erfolgt über die Bedingungen des Schwestern- und Brüdertages.
Nach dem Außerordentlichen Gesamtkonvent erhaltet ihr eine Rechnung für die Teilnahmekosten. Es wird kein Tagungsbeitrag berechnet.
Es ist kein Angebot für eine Kinderbetreuung geplant!

Übernachtung
Für von auswärts anreisende Geschwister ist es möglich, eine Übernachtung im Hotel oder in einer bemessenen Anzahl von einfachen Quartieren zu buchen. Im Hotel steht sowohl für den 16.12.2022 als auch für den 17.12.2022 ein Kontingent von Zimmern mit Frühstück  zur Verfügung. Bitte bucht  und bezahlt die Hotelzimmer bei Bedarf direkt im Hotel. Die Preise sind:
Euro 66,00 pro Nacht, pro Einzelzimmer, inklusive Frühstück
Euro 96,00 pro Nacht, pro Doppelzimmer, inklusive Frühstück
Für  die Anmeldung  für ein einfaches Quartier ist die Geschäftsstelle, Maria Roeser zuständig. Ggf. vermittelt die Geschäftsstelle auch Privatunterkünfte bei in Berlin wohnenden Geschwistern der Gemeinschaft.

Verpflegung
Für die Tagesverpflegung am 17.12. 2022 sind ein Mittagessen und ein Kaffeetrinken geplant. Bitte meldet Euch auch hierfür über das Anmeldeformular an. Das Mittagessen im Hotel kostet 19,50 Euro pro Person.  Kaffee und Kuchen kosten 5,50 Euro. Ein Versorgungsangebot über das Haus der Schwestern und Brüder ist nicht geplant.

Fahrtkostenregelung
Fahrkostenumlage
– für Teilnehmende aus Berlin (innerhalb der A 10): 15,00 €
–  für Mitfahrende außerhalb Berlins (im Pkw): 15,00 €
Fahrkostenausgleich
Teilnehmende, die mit der Bahn an- und abreisen, tragen von dem Fahrpreis je Person 48,00 € selbst.
Bei An- und Abreise mit dem Pkw werden von der Gesamtstrecke 300 km abgezogen. Für die darüber hinaus gehende Strecke erhält die Fahrerin / der Fahrer 0,08 €/km und für jede/n Mitfahrer/in 0,03 €/km.