Rahmenvereinbarung zur Partnerschaft mit der COD

Rahmenvereinbarung zur Partnerschaft zwischen der Comunhão Diaconal da IECLB – COD

(Diakonische Gemeinschaft der Ev.-lutherischen Kirche Brasiliens) und der Schwestern- und Brüderschaft des Evangelischen Johannesstifts e. V.

Artikel 1: Ziel der Rahmenvereinbarung

Ausgehend von dem gemeinsamen diakonischen Auftrag, verpflichtet dem ökumenischen Bestreben nach Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, verstehen sich beide Gemeinschaften auf der Grundlage gleichberechtigter Partnerschaft als eine Lern- und Dienstgemeinschaft. Beide Gemeinschaften folgen der apostolischen Mahnung:

,,Dienet einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat.“ (Petrus 4, 10)

Artikel 2:

Beide Gemeinschaften vereinbaren, den Prozess der gegenseitigen Beziehung nach „Maßgabe“ ihrer Möglichkeit zu gestalten.

Artikel 3:

Die Koordination der beiderseitig interessierenden Fragen und Aufgaben liegt

  • bei der COD: beim Conselho Geral (Rat);
  • bei der Schwestern- und Brüderschaft des Evangelischen Johannesstiftes in den Händen des vom Gesamtkonvent berufenen Ausschusses.

Er pflegt regelmäßige Kontakte mit der COD. Der ständige Ausschuss arbeitet mit der Leitung der Schwestern- und Brüderschaft des Evangelischen Johannesstiftes vertrauensvoll zusammen und ist den zuständigen Gremien rechenschaftspflichtig.

Artikel 4:

Die Konkretisierung der partnerschaftlichen Beziehungen wird durch Beschlussfassungen des Gesamtkonvents respektive des Encontro Geral der COD geregelt, die nach 3 Jahren, jeweils vom Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung an, überprüft und möglicherweise neu geregelt wird.

Artikel 5:

Diese Rahmenvereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem in beiden Gemeinschaften die Zustimmung durch die Gesamtkonvente gegeben worden ist.
Berlin, im Mai 1995; Florianopolis, im Januar 1996

Zusatz zur Rahmenvereinbarung zur Partnerschaft mit der COD

Im Sinne ökumenischen Teilens hat der Gesamtkonvent 2007 auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung von 1995 zur Partnerschaft mit der COD beschlossen:

Ausdruck der Verbundenheit der Schwestern- und Brüderschaft mit der COD ist auch die finanzielle Unterstützung. Dieses ökumenische Teilen soll 10% der Abgaben (gemeint sind Mitgliedsbeiträge und Spenden) der Schwestern und Brüder nicht überschreiten.
Die Intensivierung der ökumenischen Beziehungen geschieht durch regelmäßige Besuche, persönliche Verbindungen, zielgruppenbezogene und themenorientierte Begegnungen, Studienfahrten, Beratungen von Leitungsorganen und andere, dem gemeinschaftlichen Leben dienende Maßnahmen.